Digitalen Versorgungsprodukten mehr Starthilfe geben
Die Potenziale digitaler Gesundheitsprodukte sollten Experten zufolge in Deutschland besser genutzt werden. Sie plädieren dafür, diesen noch sehr jungen Entwicklungen mehr Starthilfe zu gewähren und ihnen den Weg in die Erstattung zu erleichtern.
Berlin, 26. Juli 2017 (IGES Institut) - Das geht aus einer Fortführung der Studie „Digitale Versorgungsprodukte“ des IGES Instituts für die Techniker Krankenkasse hervor. Darin hatten IGES-Wissenschaftler im Herbst 2016 Vorschläge für die Zulassung und Erstattung digitaler Versorgungsprodukte im Gesundheitssystem vorgelegt. Dazu gehörte auch eine Klassifizierung der Angebote nach Risikoklassen. Ziel der jüngsten Analysen war es, die damals vorgelegten Konzepte mit Experten zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
Dabei waren sich die Fachleute einig, dass die Basis für einen möglichen Eintritt in die Versorgungslandschaft eine nach Risiko gestaffelte Zulassung sein sollte. Dabei müssen digitale Anwendungen entsprechend ihrer Klassifizierung nachweisen, dass sie sicher sind und ihren Nutzern nicht schaden. Auch wurde angeregt junge, innovative Start-ups bei der Finanzierung von Studien zur Bewertung ihrer Produkte, finanziell zu unterstützen.
Darüber hinaus schlagen die IGES-Autoren eine Innovationsförderung über Selektivverträge vor. Dabei können sich digitale Gesundheitsprodukte in der Praxis bewähren und einen vollständigen Nutzennachweis erbringen. Die methodischen Anforderungen an den Nutzennachweis sollte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) festlegen. Die Mittel für die Erprobung könnten aus einem eigens geschaffenen, kollektiv finanzierten Innovationsbudget stammen. Nach diesem befristeten Testlauf würden Krankenkassen und Hersteller bei positiven Ergebnissen Preise für einen unbefristeten Übergang in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhandeln.
Der Bereichsleiter Krankenversicherung am IGES Institut und Mitautor der Studie, Jean Dietzel, hält diesen großzügigeren Umgang mit digitalen Versorgungsprodukten zunächst für gerechtfertigt: „Die besondere Förderung digitaler Versorgungsprodukte ist gerechtfertigt, da der potenzielle Nutzen für Versicherte und Patienten groß ist. Zudem täte Deutschland gut daran, diese zukunftsträchtige Schlüsselbranche zu unterstützen, um die gesundheitliche Versorgung weiter zu verbessern und um auch international mitzuhalten. “ Wenn die digitalen Gesundheitsprodukte einmal etabliert seien, könne man die Bedingungen des Marktzugangs entsprechend anpassen, so Dietzel.