Gutachten untersucht GKV-Beiträge von ALG-II-Beziehern
Das IGES Institut hat ein Forschungsgutachten zur Berechnung kostendeckender Beiträge für gesetzlich krankenversicherte Bezieher von ALG II und von Sozialgeld im SGB II vorgelegt.
Berlin, 18.12. 2017 (IGES Institut) - Es entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und befasst sich mit dem Verhältnis der Krankenversicherungsbeiträge des Bundes für gesetzlich versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) und den Ausgaben der Krankenkassen für diese Personen und ihre beitragsfrei mitversicherten Angehörigen (Bezieher von Sozialgeld).
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesrates vom 8. Juli 2016 zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG), der die Bundesregierung auffordert, die Leistungsausgaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge des Bundes für ALG-II-Bezieher transparent und zeitnah zu evaluieren.
Um die Leistungsausgaben für ALG-II-Bezieher und ihrer mitversicherten Familienmitglieder zu ermitteln, werteten die IGES-Experten Versichertendaten von 50 Krankenkassen aus, die rund 90 Prozent aller GKV-Mitglieder bzw. aller gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher repräsentierten.