2018: mehr Ärzte und Psychotherpeuten für das Ruhrgebiet möglich

Mit Beginn des Jahres 2018 ist der Sonderstatus des Ruhrgebiets bei der Bedarfsplanung mit relativ weniger Ärzten als bundesweit aufgehoben worden. Damit können sich dort nun mehr Ärzte und Psychotherapeuten niederlassen.

Berlin, 08.01.2018 (IGES Institut) - Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2017 mit und berief sich dabei auf ein IGES-Gutachten. Die von ihm beauftragte Studie hatte die Versorgungssituation in der größten Agglomeration Deutschlands untersucht.
 
Hintergrund war, dass für die ärztliche Bedarfsplanung im Ruhrgebiet seit den 1990er Jahren andere Verhältniszahlen galten. Diese sahen relativ zur Einwohnerzahl weniger Ärzte in der hausärztlichen, allgemein fachärztlichen Versorgung und psychotherapeutischen Versorgung vor. Begründet wurde dies mit der besonderen Struktur des Ruhrgebiets, weil dort Städte fast nahtlos ineinander übergehen. Zudem wurde auf die hohe Dichte an Krankenhäusern und das enge Verkehrsnetz im Ruhrgebiet verwiesen. Ob diese allgemeine Versorgungslage weiterhin besteht, sollte das IGES-Gutachten klären.

Dabei zogen die IGES-Experten den Schluss, dass der Sonderstatus des Ruhrgebiets nicht mehr gerechtfertigt ist. Fest machten sie dies unter anderem daran, dass durch die geringere Arzt- und Psychotherapeutendichte Ärzte in den Ruhrgebietspraxen im Durchschnitt deutlich mehr Fälle behandeln müssen als in vergleichbaren anderen Regionen Deutschlands.

Auch der G-BA kommt in seinem Beschluss zu dem Urteil, dass „der durch Hausärzte zu versorgende Behandlungsbedarf der Bevölkerung im Ruhrgebiet mindestens vergleichbar mit allen anderen Regionen in Deutschland ist und deshalb das gleiche Niveau an Versorgungskapazitäten erfordert“.

Nach den IGES-Modellrechnungen würde das vollständige Angleichen der Verhältniszahlen an das bundesweite Niveau mit sofortiger Wirkung bedeuten, dass knapp 600 neue Zulassungsmöglichkeiten für Hausärzte entstünden. Die Besetzung der neuen Hausarztsitze sollte den Empfehlungen zufolge aber schrittweise erfolgen. Dies sieht auch der G-BA-Beschluss vor. Danach sollen sich in den ersten zehn Jahren etwa 400 weitere Hausärzte niederlassen dürfen, jährlich etwa 40. Anschließend gelte das bundeseinheitliche Planungsniveau.

Bei den Psychotherapeutensitzen hatten die IGES-Experten ermittelt, dass eine vollständige Angleichung der Verhältniszahl mit sofortiger Wirkung zu knapp 300 weiteren Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten führen würde. Der G-BA sieht nach seinen Modellrechnungen 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten vor.

Beibehalten wird hingegen – wie auch von IGES empfohlen – ein weiteres Element der Sonderbehandlung des Ruhrgebiets: fachgruppenspezifische einheitliche Verhältniszahlen ohne Unterscheidung von Regionstypen (Städte und angrenzendes Umland). Dies ist in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung anderswo üblich. Einheitliche Verhältniszahlen können den Studienautoren zufolge hier erhalten bleiben, da in den Kernstädten des Ruhrgebiets durch die Mitversorgung von Patienten aus dem Umland per Saldo kaum Belastungen anfallen.