Evaluation der U-Untersuchungen: Kinder- und Jugendärzte bundesweit zur Teilnahme aufgerufen
„UHeft-Eva“-Studie startet – Erfolg von neu eingeführten Untersuchungen im Fokus
Eine verbesserte Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen war das Ziel einer Neuausrichtung der Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern vor fünf Jahren. Nun steht der Erfolg dieser Reform der allgemein bekannten U-Untersuchungen auf dem Prüfstand. Dafür startet eine der größten Evaluationsstudien ihrer Art in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin. Niedergelassene Pädiater sowie Allgemeinärzte, die U-Untersuchungen durchführen, sind im gesamten Bundesgebiet aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Aber auch Eltern sollen zu Wort kommen.
Berlin, 17. Juli 2020 (IGES Institut) - Auftraggeber dieser Untersuchung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er hatte 2015 die Neufassung der Kinder-Richtlinie verabschiedet, die Inhalt und Ablauf der Früherkennungsuntersuchungen, kurz U-Untersuchungen, festlegt. Für die ebenfalls in der Richtlinie vorgesehene Evaluation hat der G-BA das IGES Institut beauftragt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist Kooperationspartner und Bindeglied zu den niedergelassenen Pädiatern, die seit 2017 die neugefasste Richtlinie umsetzen.
Im Fokus der Evaluation mit dem Namen „UHeft-Eva“ stehen die neu eingeführten Untersuchungsteile der Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9. So soll beispielsweise erfasst werden, wie häufig unter den neu etablierten Sehtest-Standards morphologische Auffälligkeiten der Augen erkannt werden, ob eine frühzeitige Erkennung und Versorgung von Entwicklungsverzögerungen gelingt und wie häufig bei der U8 ein auffälliger Befund des Hörvermögens festgestellt wird.
Auch der Nutzen der Neuerungen beim Kinder-Untersuchungsheftes, dem so genannten „Gelben Heft“, wird analysiert. Die Kinder- und Jugendärzte dokumentieren darin die Untersuchungsergebnisse. Ein neuer Aspekt dabei ist beispielsweise ein Vermerk, wenn Auffälligkeiten bei der Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson beobachtet werden.
Neu ist auch, dass sich die Eltern mittels des Dokumentationsheftes bereits vor der Untersuchung über die wesentlichen Ziele und Inhalte informieren und eigene Fragen vorab notieren können. Auch die Eltern werden zum Nutzen des neugestalteten „Gelben Heftes“ befragt. Dafür erhalten sie Fragebögen von ihren Kinderärzten.
Interessierte Ärzte und Ärztinnen können sich über die Internetseite www.uheft-eva.de für die Teilnahme registrieren. Dort finden sich auch nähere Informationen zu Methodik und Ablauf der Evaluation sowie zu den Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an den Erhebungen. Der Ende 2022 vorzulegende Ergebnisbericht soll Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Kinder-Richtlinie aufzeigen.
Der G-BA hatte im Jahr 2005 mit der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie begonnen. Er initiierte dafür unter anderem mehrere Nutzenbewertungen für neue Untersuchungsverfahren. Diese Erkenntnisse bildeten dann die Grundlage für eine Überarbeitung der Früherkennungsuntersuchungen. Die Neuerungen traten 2017 in Kraft.