Investitionsmittel der Bundesländer für Pflegeeinrichtungen sinken
Ungeachtet der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen haben die Bundesländer Pflegeeinrichtungen weniger Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 lag das Fördervolumen insgesamt bei 876 Millionen Euro. Das ist ein Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei unterscheiden sich die Zuschüsse der einzelnen Bundesländer erheblich. Zur finanziellen Entlastung von Pflegeheimbewohnern trägt das Fördervolumen weiterhin kaum bei.
Berlin, 19. April 2024 (IGES Institut) - Das geht aus einer Untersuchung des IGES Instituts für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor, die Einblicke in das Investitionsgeschehen in der Pflege gibt und dabei regionale Unterschiede aufzeigt. Hintergrund ist die seit 2017 geltende Pflicht der Bundesländer (nach § 10 Abs. 2 SGB XI), jährlich dem BMG über Art und Umfang ihrer finanziellen Förderung von Pflegeeinrichtungen zu berichten. Das IGES Institut hat dazu die Bundesländer befragt. Zudem flossen Daten des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ein. Die Kassendaten geben Auskunft über die Investitionskosten, die stationäre Pflegeeinrichtungen an ihre Bewohner weitergeben.
Pro-Kopf-Fördervolumen geht zurück
Besonders deutlich wird der Rückgang der Investitionskostenförderung der Bundesländer bei Betrachtung der Ausgabenentwicklung je pflegebedürftige Person. Im Durchschnitt über alle Bundesländer ging das jährliche Pro-Kopf-Fördervolumen von rund 214 Euro je Pflegebedürftigen im Jahr 2021 auf rund 177 Euro je Pflegebedürftigen im Jahr 2022 zurück. Das ist ein Minus von 17 Prozent. Dieser kräftige Rückgang hat zwei Ursachen: Zum einen schlägt sich darin die geringere Gesamtförderung über alle Bundesländer hinweg nieder. Zum anderen liegt es an der weiter steigenden Zahl der Pflegebedürftigen. So wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen um ein Fünftel von 4,1 Millionen im Jahr 2019 auf knapp fünf Millionen in 2021.
Länder investieren sehr unterschiedlich
Die Spannbreite der Fördersummen der einzelnen Länder ist groß: Während Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 rund 560 Euro pro Pflegebedürftigen investierte, Schleswig-Holstein 319 Euro und Bayern 137 Euro, waren es in Brandenburg und Berlin nur acht und sechs Euro. Länder wie Rheinland-Pfalz und Sachsen stellten überhaupt keine Mittel bereit. Sachsen-Anhalt führte zwar ein neues Förderprogramm ein, bewilligte 2022 aber noch keine Mittel daraus.
Zur finanziellen Entlastung von Pflegeheimbewohnern tragen diese jährlichen Fördersummen kaum bei. Dabei geht es vor allem um Investitionskosten, die Pflegeheime auf ihre Bewohner umlegen dürfen. So können die Heime Ausgaben etwa für Baumaßnahmen oder Instandhaltung, die nicht oder nur teilweise durch die Länder gefördert sind, ihren Bewohnern in Rechnung stellen. Im Durchschnitt und über alle Einrichtungen waren dies knapp 16 Euro pro Heimplatz und Tag in der vollstationären Dauerpflege sowie knapp 17 Euro pro Platz und Tag in der Kurzzeitpflege. Daraus ergibt sich im Bundesdurchschnitt eine monatliche Belastung der Pflegeheimbewohner von rund 500 Euro.
Belastung für Pflegeheimbewohner sehr verschieden
Was Pflegeheime von ihren Bewohnern an Investitionszuschüssen verlangen, unterscheidet sich regional erheblich: In der vollstationären Dauerpflege bewegte sich dies 2022 zwischen 10,31 Euro pro Platz und Tag in Sachsen-Anhalt und 18,91 Euro je Platz und Tag in Nordrhein-Westfalen. In der Kurzzeitpflege lag die Spannbreite zwischen 8,58 Euro pro Platz und Tag in Sachsen und 18,72 Euro pro Platz und Tag in Nordrhein-Westfalen.
Nach § 9 SGB XI sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Allerdings gibt es dabei keinen Anspruch der Pflegeeinrichtungen gegenüber den Ländern. Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen. Diese Einsparungen bewegten sich in den vergangenen Jahren um einen Betrag von drei Milliarden Euro herum. Demgegenüber sind die tatsächlich investierten Mittel der Länder in Höhe von 876 Millionen Euro im Jahr 2022 nur ein kleiner Anteil.
Vor allem städtische Heime profitieren
Die Investitionsmittel der Bundesländer kommen derzeit vor allem Pflegeeinrichtungen in Städten zugute: So erhielten im Bereich der vollstationären Dauerpflege Heime in städtischen Regionen im Jahr 2022 durchschnittlich 23 Prozent mehr Geld als ländliche Einrichtungen. Auch in der Kurzzeitpflege waren die Investitionskosten in städtischen Regionen durchschnittlich um 24 Prozent höher als in ländlichen.
Mehr als Zweidrittel der Fördermittel (rund 69 Prozent) flossen 2022 in die vollstationäre Dauerpflege, 16 Prozent in die ambulante Pflege und sieben Prozent in die Kurzzeitpflege.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag ist auch in der Pflege-Fachpublikation "care konkret" veröffentlicht worden (Ausgabe 15, 12.4.2024, S. 5)