Der RSA als Kernelement der solidarischen Wettbewerbsordnung
Sowohl bei der konzeptionellen Vorbereitung als auch bei der praktischen Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) hat das IGES Institut wesentliche Unterstützung geleistet. Dies geschah im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Berlin, 1. Juni 2005 (IGES Institut) - Solidarität und Wettbewerb sind zentrale Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung - aber passen diese beiden Attribute überhaupt zusammen? Führt nicht der Wettbewerb, der mit der Einführung der freien Krankenkassenwahl eingeführt worden ist, zwangsläufig zu einer Gefährdung der solidarischen Finanzierung der Gesundheitsleistungen?
Keineswegs zwangsläufig - so lautet die Antwort von IGES. Allerdings kommt es ganz wesentlich auf die Ausgestaltung der "solidarischen Wettbewerbsordnung" an, damit der Wettbewerb seine positiven Wirkungen im Hinblick auf mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung und mehr Kundenorientierung entfalten kann, ohne das Solidarprinzip der GKV zu gefährden. Dabei spielt der Risikostrukturausgleich (RSA) eine zentrale Rolle. Er neutralisiert die Beitragssatzwirkungen der kassenspezifischen Anteile an den GKV-Solidaraufgaben und setzt damit positive Handlungsanreize für aktives Versorgungsmanagement der Kassen.
Sowohl bei der konzeptionellen Vorbereitung als auch bei der praktischen Durchführung des RSA hat IGES wesentliche Unterstützung geleistet. So wurde der RSA 1994 bis 1996 auf der Grundlage der "IGES-Ausgabenprofile" durchgeführt. Zahlreiche Kassen aus allen Kassenarten wurden detailliert über die Auswirkungen des RSA beraten. Und auch mit der vom Deutschen Bundestag Ende 1999 initiierten Evaluation des RSA hat das Bundesgesundheitsministerium IGES - zusammen mit den Professoren Cassel und Wasem - beauftragt. Das Gutachten "Zur Wirkung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung" wurde im Jahr 2001 dem Ministerium vorgelegt und im Jahr 2002 im Nomos-Verlag veröffentlicht.
Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der GKV
Mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber gemäß § 268 Abs. 2 SGB V das Bundesministerium für Gesundheit dazu verpflichtet, eine wissenschaftliche Untersuchung zur Auswahl geeigneter Modelle, die für den - vom Gesetzgeber ab 2007 vorgeschriebenen - morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich anwendbar wären, in Auftrag zu geben. Neben den derzeit verwendeten Merkmalen (im Wesentlichen Alter und Geschlecht) sollen hierzu sog. direkte Morbiditätsindikatoren (z.B. Diagnosen oder Arzneimittelverordnungen) herangezogen werden. Beauftragt hat das Ministerium am 1.3.2002 das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES), Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach (Universität Köln) und Prof. Dr. Jürgen Wasem (Universität Duisburg/Essen). Die Gutachter haben im November 2004 die Endfassung ihres Berichts dem Ministerium vorgelegt, in der die Anregungen der Fachebene an der im Juli 2004 vorgelegten Entwurfsfassung berücksichtigt sind. Im April 2005 hat das BMGS das Gutachten in seiner Schriftenreihe aufgenommen. Sie können das Gutachten hier herunterladen.
Für neu geschaffene soziale Krankenversicherungssysteme in Osteuropa (u.a. Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien) hat IGES im Auftrag von Europäischer Kommission und Weltbank ebenfalls RSA-Modelle entwickelt.
Untersuchungen und Konzepte zum RSA mit Beteiligung des IGES finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen:
- "Freie Wahl der Krankenkasse". Konzeption und Konsequenzen eines geordneten Kassenwettbewerbs. Forschungsprojekt im Auftrag des AOK-Bundesverbands; Buchpublikation im Nomos-Verlag 1992
- Ermittlung der RSA-Ausgabenprofile 1994-1996 im Auftrag von BMG, BVA und Spitzenverbänden der Krankenkassen
- "Zur funktionalen Abgrenzung der Beitragssatzregionen in der GKV". Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministerium Baden-Württemberg (zusammen mit Prof. Dr. Jürgen Wasem, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald); Buchpublikation im Nomos-Verlag 1998
- "Auf dem Weg zu einem ungeteilten gesamtdeutschen RSA". Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg, Juli 1999
- "Zur Wirkung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung". Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (zusammen mit Prof. Dr. Dieter Cassel, Universität Duisburg, und Prof. Dr. Jürgen Wasem, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald), Februar 2001