Gutachten: Defizite in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation in NRW verschärfen sich
Die bereits vor zwei Jahren gezeigte Versorgungslücke im Bereich der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNCHFR) in Nordrhein-Westfalen ist weiter gewachsen. Das zeigt die aktualisierte Fassung eines IGES-Gutachtens aus dem Jahr 2012. Danach bleibt das bevölkerungsreichste Bundesland Schlusslicht bei der Versorgung von neurologisch hochgradig geschädigten Patienten, die beispielsweise einen Schlaganfall, Hirnblutungen oder schwere Schädel-Hirn-Traumata erlitten haben.
Berlin, 27. August 2014 (IGES Institut) - In dem Gutachten aus dem Jahr 2012 hatten die IGES-Wissenschaftler errechnet, dass in NRW mindestens 695 Betten für die NNCHFR fehlen. Die Analysen beruhten auf Daten aus dem Jahr 2010 und entstanden im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft NeuroRehabilitation NRW. Sie konnten damals auch zeigen, dass die NNCHFR in NRW im Vergleich mit anderen Bundesländern nur sehr selten als stationäre Leistung erbracht wurde: So gab es 2010 nur 5,3 Fälle je 100.000 Einwohner, in den anderen Bundesländern jedoch im Schnitt 35,3 Fälle je 100.000 Einwohner.
Immer weniger Reha-Leistungen
Nun haben die IGES-Experten mit Zahlen aus dem Jahr 2012 erneut gerechnet. Es zeigte sich, dass die Fallhäufigkeit der NNCHFR in den Krankenhäusern weiter gesunken ist: auf 4,4 Fälle je 100.000 Einwohner, was einem Rückgang gegenüber 2010 um 16,5 Prozent entspricht. Im gleichen Zeitraum stieg die Fallhäufigkeit in den anderen Bundesländern durchschnittlich um 14 Prozent auf 40,9 Fälle je 100.000 Einwohner.
Mangelndes Versorgungsangebot landesweit
Ein im Bundesvergleich unterdurchschnittliches Versorgungsniveau mit Leistungen der NNCHFR betrifft alle NRW-Landesteile. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Krankenhäuser, die Leistungen der NNCHFR erbracht haben, von 18 Krankenhäusern im Jahr 2010 auf 15 Krankenhäuser im Jahr 2012 zurück gegangen ist. In den östlichen Landesteilen Nordrhein-Westfalens gab es 2012 kein Krankenhaus mehr, das entsprechende Leistungen erbracht hat.
Nachbarländer behandeln mit
Die Versorgung betroffener Patienten übernehmen stattdessen teilweise die Nachbarbundesländer. So ist die Zahl der Patienten mit Wohnsitz in NRW, die eine NNCHFR in den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz erhalten haben, von 307 Patienten im Jahr 2010 auf 355 Patienten im Jahr 2012 angestiegen. Damit lag bei rund 29 Prozent der Patienten mit Wohnort in Nordrhein-Westfalen, die im Jahr 2012 eine NNCHFR erhalten haben, der Behandlungsort in diesen drei Bundesländern.
„Die Situation in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation in Nordrhein-Westfalen hat sich nicht nachweislich verbessert“, schreiben die IGES-Experten zudem in einer Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtages zu diesem Thema.