Ausweitung selektivvertraglicher Versorgung
Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Anforderungen an den zukünftigen regulatorischen Rahmen
von Martin Albrecht, Ariane Höer und weitere,
Hans-Böckler-Stiftung 2010,
ISBN 978-3-86593-146-7
Auswirkungen der Ausweitung selektivvertraglicher Versorgung
Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Anforderungen an den zukünftigen regulatorischen Rahmen
Wenn Krankenkassen selektiv Verträge mit Kliniken oder Arzneimittelherstellern ihrer Wahl abschließen, kann das für niedrigere Kosten und mehr Qualität sorgen – oder Kranke faktisch von Leistungen ausschließen. Entscheidend ist eine gute Regulierung, zeigt die neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Berlin, 08. Juli 2010 (IGES Institut) - Zum Hintergrund: Mit den Gesundheitsreformen von 2004 und 2007 wurden die Möglichkeiten der Krankenkassen ausgeweitet, in der ambulanten ärztlichen Versorgung und bei Arzneimitteln individuelle Verträge mit Leistungsanbietern zu schließen.
Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Anforderungen an den zukünftigen regulatorischen Rahmen
Die IGES-Experten halten es für wahrscheinlich, dass sich die Entwicklung fortsetzt und die Krankenkassen künftig einen zunehmenden Teil der Gesundheitsversorgung individuell über Selektivverträge gestalten können. Auch halten sie Selektivverträge grundsätzlich für geeignet, das Gesundheitswesen effizienter zu steuern, allerdings nur, wenn Regulierungen Grenzen setzen. Wie diese aussehen müssten, hat das IGES für zwei Bereiche untersucht: Krankenhäuser, mit denen die Kassen gegenwärtig keine Selektivverträge abschließen können, und die komplette Arzneimittelversorgung inklusive patentgeschützter Mittel.