Expertise zur Plausibilität der Kalkulation des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)
Das IGES Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die niedergelassenen Ärzte im Durchschnitt aller Fachgruppen den zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbarten kalkulatorischen Arztlohn von 105.772 Euro erreichen, wenn ein Punktwert von 3,5 Cent zu Grunde gelegt wird.
Berlin, 01. März 2011 (IGES Institut) - Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat das IGES Institut eine Expertise erstellt mit dem Ziel, die Eignung der Kalkulationssystematik zu untersuchen, mit der neu in den EBM aufzunehmende ärztliche Leistungen bewertet werden.
Die Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass das heutige EBM-Kalkulationssystem wenig geeignet ist, Preise für ärztliche Leistungen zu berechnen, u. a. weil
- seine Datengrundlagen teilweise aus den 1990er Jahren stammen und daher veraltet sind und
- zahlreiche relevante Veränderungen der Praxisorganisation (z. B. Gemeinschaftspraxen), der Praxisfinanzierung (z. B. Leasing), der Arbeitszeiten sowie der Produktivität von Ärzten nicht berücksichtigt werden.
Neukalkulation des EBM wird empfohlen
Die Expertise empfiehlt vor diesem Hintergrund eine grundlegende Neukalkulation des EBM sowie eine detailliertere Datenerhebung, um das Kalkulationsmodell auf eine solide und aktuelle empirische Datenbasis zu stellen.
Damit könnte u. a. vermieden werden, dass neue Leistungen nicht ausreichend finanziert werden und dass es zu systematischen Preisverzerrungen zwischen unterschiedlichen Arztgruppen kommt.
Die Expertise befasst sich in diesem Kontext auch mit der Frage, ob trotz des Unterschieds zwischen Orientierungspunktwert und kalkulatorischem Punktwert das im Rahmen der Kalkulation festgelegte Referenzeinkommen ("kalkulatorischer Arztlohn") in Höhe von 105.772 Euro in der Realität erreicht wird.
Unter der Annahme eines hohen Anteils Vollzeit tätiger Ärzte wurde errechnet, dass das erzielbare Arzteinkommen im Jahr 2007 mit 108.622 Euro geringfügig über dem zwischen KBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbarten „kalkulatorischen Arztlohn“ lag. Dieses Arzteinkommen wäre mit einem Punktwert von 3,5 Cent erreicht worden.
Keinesfalls stellt die Expertise die Behauptung auf, dass die gegenwärtigen Arzteinkommen „überzogen“ seien.
Die Frage der Angemessenheit der Arzteinkommen war nicht Gegenstand der Untersuchung.