Ambulante Versorgung in NRW: Arztsitze stärker an der Bevölkerungsentwicklung ausrichten
Die regionale Verteilung von Ärzten in Nordrhein-Westfalen hat sich mit der seit 2013 geltenden, neuen Bedarfsplanung im hausärztlichen Bereich tendenziell verbessert. Dennoch ist die Gefahr einer relativen Unterversorgung vor allem in ländlichen Regionen NRWs und in der fachärztlichen Versorgung nicht gebannt. Darauf weisen IGES-Experten in einer Stellungnahme für den nordrhein-westfälischen Landtag hin.
Berlin, 22. Mai 2014 (IGES Institut) - Zwar seien mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz sowie der jüngsten Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) richtige Schritte für eine stärkere Bedarfsorientierung in der ambulanten Versorgung unternommen. Dazu trage unter anderem der Demografiefaktor bei, um regionale Unterschiede in der aktuellen Altersstruktur der Bevölkerung zu berücksichtigen. Auch darf in den Bundesländern von den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie abgewichen werden, wenn und soweit regionale Besonderheiten dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erfordern. Hierbei können weitere bedarfsbeeinflussende Faktoren, etwa sozioökonomische, räumliche und infrastrukturelle Faktoren, berücksichtigt werden.
Doch dies reiche nicht aus, um für NRW künftig eine ausgeglichene, am regionalen Bedarf ausgerichtete Verteilung der ambulant tätigen Ärzte zu sichern. Dies zeigen erste Ergebnisse einer aktuellen IGES-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung im Rahmen des Projektes „Faktencheck Gesundheit“. So wisse keiner, ob die derzeitigen Planungen an Arztsitzen, auch wirklich real werden. So gebe es jetzt bereits Probleme, vor allem in ländlichen Regionen Nachfolger für ausscheidende Ärzte zu finden, betonen die IGES-Wissenschaftler. Zudem gehe die Planung nur von der aktuellen Altersstruktur der Menschen aus. Absehbare Veränderungen, wie sie die Vorausberechnungen der Statistischen Landesämter bereits zeigen, blieben unberücksichtigt.
In ihrer Stellungnahme plädieren die IGES-Experten daher, die Bedarfsplanung vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel stärker an künftigen Entwicklungen der Bevölkerung auszurichten. Ein Instrument könnten dabei zeitlich befristete Zulassungen für Ärzte sein, um so auf den absehbaren Rückgang des Versorgungsbedarfs reagieren zu können. Sie verwiesen auf ein im Sommer 2012 vom IGES Institut vorgelegtes Konzept für eine Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung, das im Auftrag der Patientenvertretung im G-BA entstand.
Die Stellungnahme entstand für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtages. Anlass sind Beratungen von Anträgen der Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die sich u. a. mit der hausärztlichen Versorgung im Bundesland befassen.