Rettungsfahrten: Verdreifachung der Ausgaben seit 2010
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Rettungsfahrten steigen seit Jahren. Sie haben sich seit 2010 mehr als verdreifacht und lagen im Jahr 2022 bei vier Milliarden Euro. Aus diesem Grund gab und gibt es immer wieder Reformvorschläge, um Rettungseinsätze zu reduzieren und effizienter zu gestalten. Doch diese Anstrengungen scheitern derzeit auch an der unübersichtlichen und sehr heterogenen Rechtslage und Vergütung des Rettungsdienstes in den einzelnen Bundesländern.
Berlin, 23. Oktober 2023 (IGES Institut) - Das macht eine Analyse des IGES Instituts für das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) deutlich. Sie bietet eine in ihrer Form erstmalige Übersicht der landesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst. Dafür wurden etwa die Rettungsdienstgesetze aller 16 Bundesländer ausgewertet, die die primäre rechtliche Grundlage für Rettungsdienste in Deutschland darstellen.
Monistische und dualistische Finanzierung der Rettungsdienste
Unterschiede zeigen sich etwa bei der Finanzierung der Rettungsdienste. So werden die Dienste in acht Bundesländern ausschließlich über Gebühren oder Benutzungsentgelte finanziert, die auf Landes- oder Kommunalebene in Vereinbarungen zwischen Kostenträgern wie etwa Krankenverbänden und den Trägern des Rettungsdienstes wie Landkreise oder kreisfreie Städte geschlossen werden, monistische Finanzierung genannt. In sieben Bundesländern gibt es zusätzlich öffentliche Förderungen oder Investitionskostenerstattungen durch das Land, dualistische Finanzierung bezeichnet.
Unterschiedliche Anreize für wirtschaftlichen Einsatz von Rettungswagen
Die Gebühren beziehungsweise Entgelte für die Nutzung des Rettungsdienstes sollen generell so bemessen sein, dass die dadurch entstehenden Kosten gedeckt werden können. Häufig wird dieses Kostendeckungsprinzip in den Rettungsdienstgesetzen ausdrücklich dahingehend qualifiziert, dass es nur um solche Kosten geht, die im Rahmen einer bedarfsgerechten Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehen. Fraglich ist, was passiert, wenn die prospektiv zu ermittelnden Vergütungen unter- oder überschritten werden, sei es aufgrund von Kostensteigerungen etwa bei Lohn- und Energiekosten oder aufgrund von reduzierten Einsatzzahlen beispielsweise aufgrund einer veränderten Patientensteuerung. In vielen Bundesländern finden sich für diesen Fall keine Regelungen; in den übrigen Ländern unterscheiden sich die Regelungen zum Teil deutlich. Dadurch werden bundesweit unterschiedliche Anreize zu einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung gesetzt.
Mit Blick auf eine effektive und wirtschaftliche Patientenversorgung ist es wichtig, dass die landesgesetzlichen Vorgaben es grundsätzlich ermöglichen, Patienten beispielsweise nach einer stabilisierenden Erstversorgung am Einsatzort mit dem Rettungswagen nicht nur in Krankenhäuser, sondern auch in geeignete ambulante Einrichtungen zu bringen.
Ausgaben für Rettungsfahrten steigen stärker als GKV-Gesamtausgaben
In den Jahren 2010 bis 2022 erhöhten sich die GKV-Ausgaben für Rettungsfahrten jährlich im Durchschnitt um 9,8 Prozent. Das ist ein deutlich stärkerer Anstieg als das Plus bei den gesamten GKV-Ausgaben, die im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 4,3 Prozent zulegten, wie eine Auswertung statistischer Daten des Bundesgesundheitsministeriums für die IGES-Analyse zeigt.