Mehr Barrierefreiheit im ländlichen ÖPNV zahlt sich aus

Barrierefreie Infrastrukturen sind auf dem Land immer noch unterentwickelt. Dabei haben laut einer IGES-Umfrage mehr als 80 Prozent der über 75-Jährigen in ländlichen Räumen Probleme beim Gehen und Treppensteigen. Und immerhin mehr als 40 Prozent sind auf Gehstock oder Rollatoren angewiesen. Dem Gesetzgeber zufolge soll Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2022 erreicht werden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz macht dies möglich.

Berlin, 09. April 2015 (IGES Institut) - Realisiert werden soll das formulierte Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV über das Instrument des Nahverkehrsplans, wie im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beschrieben. Es sollen in den Nahverkehrsplänen konkretisierende Angaben zum Zeitplan und zu erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, erläutert der Geschäftsführer und Bereichsleiter Mobilität am IGES Institut, Christoph Gipp, in der Fachzeitschrift „Ländlicher Raum“.

Zielkonflikt besteht

Die Umsetzung des Ziels einer vollständigen Barrierefreiheit stehe jedoch einem Zielkonflikt gegenüber. Denn während das PBefG die Verantwortlichkeit in Richtung der Aufgabenträger lenkt, liegt in vielen Landkreisen die Verantwortung für Bau und Unterhalt von Haltestellen bei den jeweiligen Ämtern, Städten und Gemeinden.

Ganzheitlicher Ansatz nötig

Gipp zufolge erscheint eine stufenweise Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit unter Berücksichtigung ohnehin erforderlicher Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen realistisch. Wichtig sei dabei eine ganzheitliche Herangehensweise. Danach dürften nicht nur einzelne Komponenten des ÖPNV-Systems barrierefrei gestaltet sein. Vielmehr müsse ein umfassendes System aus barrierefreien ÖPNV-Netzen, d.h. Fahrzeugen, Halte- und Zugangsstellen sowie Informationsmöglichkeiten geschaffen werden.

Einbezug aller relevanten Beteiligten

Eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Baulastträgern, Inhabern der Liniengenehmigungen sowie mit den Integrations- bzw. Behindertenbeauftragten und weiteren Interessensvertretern der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste sei dabei ausdrücklich erforderlich.
 
„Ein barrierefreier ÖPNV ist nicht Selbstzweck, sondern steigert insgesamt die Attraktivität des ÖPNV und zwar nicht nur für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen, sondern für alle Kunden und Fahrgäste des ÖPNV. Es wird sich daher auszahlen, die Anstrengungen für einen neuen barrierefreien öffentlichen Verkehr in ländlichen Räumen auf sich zu nehmen“, so das Fazit des Autors.