Gutachten: Schnellbusnetz in Ruhr-Lippe mit fünf neuen Linien weiter verbessern

In der Region Ruhr-Lippe besteht Bedarf nach weiteren Schnellbuslinien, um schienenferne Orte besser an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anzubinden und bestehende Lücken zu schließen. Diese Linien erfüllen weitestgehend entsprechende Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wären somit förderfähig durch Landesmittel.

Berlin, 14. Februar 2025 (IGES Institut) - In einem integrierten Gutachten für den Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) haben IGES Mobility-Expertinnen und -Experten zusammen mit den Verbandsmitgliedern des ZRL als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fünf prioritäre Schnellbuslinien identifiziert. Diese sind entweder neu zu schaffen oder entstehen durch Optimierung bestehender Schnellbuslinien. Ziel ist es, die Verknüpfung im ÖPNV zu verbessern, insbesondere in Regionen ohne SPNV-Anschluss sowie bestehende Lücken über Aufgabenträgergrenzen hinweg mithilfe von schnellen Busverbindungen zu schließen.

Vergleich der Reisezeiten Auto versus ÖPNV

Um diese Linien zu entwickeln, hatten die Verkehrsexpertinnen und -experten von IGES Mobility unter anderem die Bevölkerungsstruktur, Pendelverkehre sowie relevante Reiseziele wie Freizeit-, Bildungs- oder Einkauforte analysiert, um Mobilitätsbedarfe zu ermitteln. Auf Basis dieser Überlegungen konnten sie zunächst 42 potenzielle Schnellbuskorridore im Verbandsgebiet ausmachen.

Anschließend verglichen sie die Reisezeiten von Autofahrten und ÖPNV-Angeboten, um den Bedarf nach schnelleren Linien zu erkennen. Danach blieben 13 potenzielle Schnellbuskorridore übrig, mit denen konkrete Linienführungen geprüft wurden. In enger Abstimmung mit dem ZRL und dessen Verbandsmitgliedern wurden ebendiese Korridore hinsichtlich der notwendigen betrieblichen und konzeptionellen Aufgaben und Herausforderungen sowie der erwartbaren Fahrgastzahlen bewertet. Im Ergebnis blieben fünf Korridore übrig, die bei einer Verfügbarkeit von Fördermitteln die Grundlage eines ZRL-weiten Schnellbusliniennetzes bilden.

Handlungsempfehlungen für Akquise von Fördermitteln

Das Gutachten gibt zudem Handlungsempfehlungen, um für die neuen, nachweislich notwendigen Linien erfolgreich Fördermittel zu akquirieren. So gibt der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehr im Raum Westfalen-Lippe Fördermittel des Landes NRW weiter, damit seine Verbandsmitglieder – darunter der ZRL - Schnellbuslinien ausbauen können. Allerdings sind sämtliche aktuell verfügbaren Fördermittel in Höhe von jährlich 1,4 Millionen Euro bereits vergeben.

So empfehlen die IGES-Gutachterinnen und -Gutachter, den ermittelten Förderbedarf etwa in Revisionsprüfungen zu platzieren sowie auf die Definition der Förderkriterien einzuwirken. Hierfür kann die Schaffung einer Arbeitsgruppe den Prozess weiter beschleunigen. Neben den Forderungen gegenüber dem NWL und dem Land NRW kann die Arbeitsgruppe sich zur Aufgabe setzen, die Busbeschleunigungspolitik im gesamten Verbandsgebiet weiter zu konkretisieren, um die Förderfähigkeit sämtlicher Schnellbuslinien weiter zu erhöhen. Darüber hinaus sind die Verbandsmitglieder ermutigt, das integrierte Schnellbuskonzept in ihren Konzepten und betrieblichen Planungen zu berücksichtigen.