Gutachten zur Berechnung von Kapitalkosten für Eisenbahninfrastruktur
Die Bundesnetzagentur hat die Kapitalkosten im deutschen Eisenbahninfrastruktursektor für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 auf 6,4 Milliarden Euro festgelegt. Das sind 400 Millionen Euro weniger als die DB Netz AG als größter Schieneninfrastrukturbetreiber veranschlagt hatte. Grundlage für Berechnung der künftigen Kapitalkosten war ein gemeinsames Gutachten von Mobilitätsexperten des IGES Instituts und des Wirtschaftsberatungsunternehmens Frontier Economics im Auftrag der Bundesnetzagentur.
Berlin, 14. Oktober 2022 (IGES Institut) - Frontier Economics und IGES hatten in Zusammenarbeit mit den Professoren Josef Zechner und Otto Randl von der Wirtschaftsuniversität Wien die Regulierungsmethodik zur Ermittlung der Kapitalkosten grundlegend überprüft und aktualisiert. Die Kapitalkosten werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Berechnung der Trassenentgelte zugrunde gelegt. Diese Trassenentgelte müssen die bundesweit rund 450 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Nutzung der Schieneninfrastruktur vor allem der DB Netz AG zahlen. Die DB Netz AG ist für den Betrieb und Instandhaltung des Schienennetzes verantwortlich. Trassenentgelte sind ein wichtiger Kostenfaktor sowohl im Schienenpersonenverkehr als auch im Güterverkehr und wirken sich daher unmittelbar etwa auf die Fahrtkosten für Pendler oder Transportkosten im Güterverkehr aus.
Prüfung relevanter Vergleichsunternehmen
Der Beitrag von IGES bestand insbesondere in der Prüfung und Bestimmung der relevanten Vergleichsgruppen handelbarer Unternehmen. Anhand dieser „peer group“ von Vergleichsunternehmen werden vom Projektpartner Frontier Economics Marktrenditen bestimmt, welche als adäquate Kapitalkosten auch für hypothetische Investoren in die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) aufgefasst werden können. Denn nach dem Grundgesetz sind EIU Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form.
Japanische Passagierbahnen scheiden aus
Wie bei früheren Vollaktualisierungen wurden wieder eine Vielzahl von Gruppen aus den Transport- und Infrastruktursektoren der OECD-Länder inspiziert. Als relevant wurden weitgehend dieselben Gruppen identifiziert, wie in den früheren Gutachten. Die Ausnahme bilden die japanischen Passagierbahnen, die künftig nicht mehr verwendet werden sollen, da sich ihr Markt- und politisches Umfeld stärker von denen deutscher EIU entfernt. Somit verbleiben künftig die Energienetze und Utilities sowie – für EIU mit Schwerpunkt Güterverkehr – die Häfen und die amerikanischen Güterbahnen als Vergleichsgruppen übrig. Bei Gelegenheit dieser Neuüberprüfung wurde auch ein früher nahegelegtes festes Zuordnungsschema zwischen den Vergleichsgruppen und den Risikotreibern (Nachfrage, Kosten, Regulierung) aufgegeben. Die Frage der Eignung wird nun mehr aus einer Gesamtperspektive diskutiert.
Entlastungen für Nutzer des Schienenverkehrs möglich
Gemäß Bundesnetzagentur ergibt sich durch die so ermittelte Höhe der Kapitalkosten gegenüber dem Ansatz der DB Netz AG eine Kostenkürzung von rund 400 Millionen Euro. Diese Einsparungen können die EVU an die Nutzer des Schienenpersonen- und Güterverkehrs weitergeben und dadurch eine Vielzahl von Bürgern direkt entlasten.