Gutachten: Preisgestaltung von Taxis und Mietwagen angleichen

Vor allem in Großstädten schrumpft das Taxiangebot seit dem Aufkommen von digitalen Mietplattformen wie Uber und Bolt. Ursache sind die derzeitigen Wettbewerbsvorteile von Mietwagen, die eine systematische Unterbietung der Taxitarife ermöglichen. Um dies zu stoppen, sollten die Preisgestaltungsmöglichkeiten der beiden unterschiedlichen Fahrdienstanbieter angeglichen werden. Möglich machen dies Mindestpreise für Mietwagen, die mit Tarifkorridoren für Taxis kombiniert werden sollten. Nötig sind diese Maßnahmen, damit Taxis weiterhin ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Rolle als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen können.

Berlin, 13. November 2024 (IGES Mobility) - Zu diesem Schluss kommt ein verkehrsökonomisches Gutachten des Beratungsunternehmens IGES Mobility für den Bundesverband Taxi- und Mietwagen. Die Erkenntnisse der Untersuchung sollen dazu beitragen, Kommunen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Möglichkeiten zu geben, den Bestellmarkt für Personenbeförderung optimal zu gestalten. Dabei geht es um den Interessensausgleich zwischen der Allgemeinheit zur Sicherung von Beförderungsmöglichkeiten und den unternehmerischen Interessen der Beförderungsdienstleister. Per App buchbare Mietwagen sind seit 2016 auf dem Markt. Anders als die digital vermittelten Mietwagen gelten die gelb-beigen Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrs.

Neue Instrumente des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nutzen

Das Gutachten schlägt eine Kombination von Mindestpreisen für Mietwagen und Tarifkorridoren für Taxis vor. Eine Novelle des PBefG im Jahr 2021 hat diese neuen Instrumente möglich gemacht. Mindestpreise können den derzeit verzerrten Wettbewerb auflösen. Denn Taxis unterliegen in Deutschland einer Tarifpflicht, die weder über- noch unterschritten werden darf. Mietwagenplattformen arbeiten hingegen mit einer dynamischen Preisgestaltung, was eine systematische Unterbietung der Preise von Taxifahrten technisch, wirtschaftlich und regulatorisch problemlos ermöglicht.

Rückgang der Taxikonzessionen durch Preiswettbewerb

Dieser Preiswettbewerb gilt als Hauptursache für den Rückgang des Taxisgewerbes vor allem in städtischen Regionen. So liegt im Jahr 2024 die Anzahl der Taxis etwa in Hamburg 7,4 Prozent unter dem Niveau von 2019. Die Zahl der jährlichen Touren pro Taxi ging zwischen 2017 und 2023 um 16,4 Prozent zurück. Beispiel Berlin: Gab es im Jahr 2019 Konzessionen für rund 2.400 Mietwagen und 8.200 Taxis, nahmen die Mietwagenkonzessionen bereits ein Jahr später um mehr als 50 Prozent auf rund 3.800 erheblich zu, während beim Taxi ein leichter Rückgang von 2,5 Prozent eintrat.

Mit dem Markteintritt von Bolt im Jahr 2020 kam es dann zu einem weiteren Rückgang von rund 14 Prozent bei den Taxis. Insgesamt ist das Taxigewerbe zwischen 2019 und 2023 gemessen an den Konzessionen um gut 34 Prozent geschrumpft. Ähnliche Entwicklungen sind in anderen Städten wie London zu beobachten. Es können starke Hinweise dafür gefunden werden, dass der Verdrängungswettbewerb zwischen den Mietwagenplattformen hierfür ein wichtiger Erklärungsfaktor ist.

Tarifkorridore für Fahrdienstanbieter alleine unzureichend

Um diese Entwicklung zu stoppen und ein funktionsfähiges Taxigewerbe zu sichern, sind Mindestpreise für Mietwagen nötig, so das Gutachten, auch wenn dies ein erheblicher Eingriff in den unternehmerischen Handlungsspielraum darstellt. Denn Tarifkorridore alleine machen Taxis nicht preislich konkurrenzfähig, da Mietwagenplattformen durch ihre datengetriebene Preis- und Nachfragemodelle für jeden Fahrtwunsch den möglichen Taxi-Tarifkorridor berechnen können und entsprechend der lokalen Kundennachfrage unterbieten können.

Werden Mindestpreise mit Tarifkorridoren kombiniert eingeführt, können außerdem die ökonomischen Vorteile einer flexiblen Preisgestaltung genutzt werden, was die Wirtschaftlichkeit und das Angebot von Taxis zusätzlich erhöhen kann.