Experte: Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser dringend auf die Agenda setzen
Aktuelle Zahlen für eine monistische Krankenhaus-Finanzierung vorgelegt – Umstellung kostet in Hamburg nur zehn Euro je Einwohner
Berlin, 9. März 2015 (IGES Institut) – Bei der anstehenden Krankenhausreform sollte das bisher ausgeklammerte Thema Investitionsfinanzierung dringend auf die Agenda kommen. „Weil die Bundesländer seit Jahren ihre Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nicht mehr erfüllen, finanzieren Kliniken ihre Investitionen zunehmend aus den Leistungsvergütungen der Krankenkassen. Das belastet letztendlich die Versicherten“, erläutert der IGES-Geschäftsführer, Martin Albrecht, in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „G+G Spezial“.
Alternative Konzepte zur derzeitigen, schon länger kritisierten Krankenhausfinanzierung liegen vor: etwa die Finanzierung „aus einer Hand“, bei der die Krankenversicherungen sowohl die laufenden Betriebskosten als auch Investitionen über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) tragen.
Finanzierung über die Umsatzsteuer
Bei dieser monistischen Krankenhausfinanzierung verantworten die Bundesländer zwar weiter die Sicherstellung der Krankenhausversorgung, die nötigen Investitionsmittel kämen jedoch nicht mehr aus ihren Haushalten, sondern würden von den Umsatzsteuereinnahmen abgezogen und in den Gesundheitsfonds geleitet. Ein entsprechendes Konzept hatten Experten des IGES Instituts zusammen mit Prof. Bert Rürup bereits 2008 für das Bundesgesundheitsministeriums entwickelt.
Nun zeigen aktuelle Berechnungen, wie sich eine umsatzsteuerfinanzierte Investitionsfinanzierung auf die Länder auswirkt, wenn man dafür, wie viele Krankenhausexperten schätzen, jährlich sechs Milliarden Euro veranschlagt. In jüngster Zeit hatten die Länder durchschnittlich rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr ausgegeben.
Finanzstarken Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern würden netto rund vier Prozent ihrer Umsatzsteuermittel fehlen. Weniger betroffen sind steuerschwache Länder, etwa Hamburg mit einem Einnahmerückgang von einem Prozent, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen von zwei und 2,6 Prozent. Umgerechnet würde die Umstellung in Hamburg eine finanzielle Belastung in Höhe von zehn Euro je Einwohner verursachen, in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen 33 bzw. 30 Euro.
Nahe am Versorgungsgeschehen erneuern
„Investitionsmittel an die Leistungsvergütungen zu koppeln verhindert Investitionstaus, weil die Investitionsfinanzierung dem aktuellen Versorgungsgeschehen nicht mehr hinterherhinkt“, sagt Albrecht. Dies unterstütze auch, Überkapazitäten abzubauen und Spezialisierungen der Häuser zu beschleunigen. Ländern mit strukturschwachen Regionen könnte zudem mit Geldern aus einem extra eingerichteten Strukturfonds unter die Arme gegriffen werden. Diese Mittel sollten sie laut Albrecht selbst verteilen, um so weiterhin ihrer Sicherstellungsverantwortung in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden.